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Abgeordneter ArtikelDer Abgeordnete (auch Parlamentarier; Deputierter; Volksvertreter; Repräsentant) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung gewählte Person.
Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, das bedeutet, dass sie nicht der Strafverfolgung unterliegen, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen in dem Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
Buch-Tipp: Das Expertenparlament Hervorragende Studie In seiner Doktorarbeit behandelt Jürgen von Oertzen nicht nur, wie der Titel vermuten lässt, die unterschiedlichen möglichen Abgeordnetenrollen innerhalb der deutschen Parlamente. Er geht in einem umfassenden Verständnis von Abgeordnetenrollen auch ausführlich auf alle Arbeitsstrukturen in den Parlamenten... | |
In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete genannt. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und ca. ihrem Gewissen unterworfen.
Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages (MdL) genannt.===Bezüge===
Die Bezüge der Abgeordneten werden Diäten genannt. Sie werden entweder vom Parlament selbst oder von einer vom Parlament berufenen Kommission festgesetzt. Dies ist notwendig, da eine Festlegung durch die Regierung gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Abgeordneten verstoßen würde.
Neben den Bezügen erhalten Abgeordnete in Deutschland auch eine Amtsausstattung. Sie umfasst Geld- und Sachleistungen, z.B. eingerichtete Büros am Sitz des jeweiligen Parlaments, freie Benutzung aller Verkehrsmittel und der Telekommunikationseinrichtungen des Parlaments.
Diäten wurden eingeführt, damit auch weniger begüterte Personen ein Mandat wahrnehmen konnten. Außerdem hoffte man so, die Bestechlichkeit zu vermindern und die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu erhöhen.
Es ist Abgeordneten erlaubt, weitere Tätigkeiten in der freien Wirtschaft anzunehmen, wie etwa Aufsichtsratsposten.
Siehe auch: Jakob M. Mierscheid
Buch-Tipp: Das Parlament kocht Unsere Bundeskanzlerin präferiert " Grünkohl-Eintopf mit Mettwurst", Dr. Anette Schavans Lieblingsspeise ist eine einfache " Schwäbische Kartoffelsuppe", Dr. Gregor Gysi liebt am meisten " Gefüllte Paprika", und die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Gerda Hasselfeld bevorzugt "Pangasiusfilet in Kokossauce mit Kaiserschoten"( ein sehr... |
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In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. "Beauftragter") genannt. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt Abgeordnete zu dem Nationalrat, zu dem Bundesrat und zu dem Landtag.
Die Rechte und Pflichten sind in Bundesgesetzen und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind die Immunität, die einem Abgeordneten einen Schutz gegen gerichtliche Verfolgung bietet oder das Bezügegesetz, das die Bezüge und Aufwandsentschädigungen regelt.
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